Beschränkung:
Gestattungsvertrag Okertalsperre
Kenntnisnahme der Vertragsbedingungen
Die Vereine tragen Sorge dafür, dass der Inhalt des Gestattungsvertrages sowie die zugehörigen Nutzungsbedingungen den aktiven Mitgliedern zur Kenntnis gebracht werden. Die Kenntnisnahme und Anerkennung ist von diesen Mitgliedern durch Unterschrift unter einem entsprechenden Eintrag im Taucherpass zu bestätigen.
Ausweispflicht
Jeder Tauchsportler, der in dem Gewässer tauchen möchte, hat seinen gültigen VDST-Taucherpass mitzuführen und auf Verlangen dem Beauftragten der Harzwasserwerke bzw. der Landesverbände vorzulegen. Den Weisungen der vorgenannten Personen ist Folge zu leisten.
Anmeldung
Jede beabsichtigte tauchsportliche Nutzung des Gewässers ist über die zuständige Stelle der Landesverbände zu melden. Die genaue Verfahrensweise ist bei den Vereinen bzw. Landesverbänden zu erfahren.
Umweltschutz und allgemeine Anforderungen
Übernachtungen am Ufer der Talsperre sind nicht gestattet. Die Benutzung von wasserverunreinigendem Material oder Gerät ist gem. § 3 des Gestattungsvertrages streng untersagt. Hierzu zählen auch verbrennungsmotorbetriebene Aggregate wie Stromerzeuger und Kompressoren. Daneben ist es untersagt, Aggregate oder Gerätschaften zu betreiben, von denen eine vergleichbare Lärmemission ausgeht.
Sicherheit beim Tauchen
Bei der Anmeldung von Tauchgruppen (sh. 3) ist namentlich der/die verantwortliche Leiter/in zu benennen.
In jeder Tauchgruppe muss der/die Gruppenleiter/in mindestens im Besitz des VDST/DTSA Bronze sein oder ein Äquivalenz der vom VDST anerkannten Brevets anderer Verbände haben, sowie eine Praxiserfahrung von mindestens 10 Tauchgängen in der Okertalsperre bzw. VDST/DTSA Silber (Äquivalenz) und 5 Tauchgänge in der Okertalsperre nachweisen können.
Außerhalb offizieller Landesverbandstermine ist eine Aufsicht/Betreuung durch Tauchlehrer nicht unbedingt gewährleistet. Daher ist jede Tauchgruppe eigenverantwortlich zuständig für Aufstellung eines Notfallplanes mit Angaben zur Rettungskette, Abstimmung der Aktivitäten mit den übrigen Gewässernutzern, Absicherung der Tauchstelle mit Taucherbojen, Sicherstellung der Vollständigkeit, Funktionssicherheit und -fähigkeit der Ausrüstungsteile.
Die Mitnahme einer Unterwasserlampe je Taucher sowie der Anschluss eines separaten Zweitautomaten werden aufgrund der Sichtverhältnisse und geringen Wassertemperaturen in Tiefen von mehr als 15-20 Metern dringend empfohlen.
Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln des Tauchsports nach den Richtlinien des Verbandes Deutscher Sporttaucher (VDST) bei der Vorbereitung und Durchführung des Tauchganges (u. a. Nachweis der ärztlichen Tauchtauglichkeit sowie keine Alleintauchgänge).
Bei der Teilnahme an offiziellen Terminen (z. B. Ausbildungs-/Prüfungstermine) erfolgt die Sicherheitsorganisation durch die verantwortlichen Tauchlehrer/innen.
Wer an den Veranstaltungen teilnehmen möchte, meldet sich gem. der Ausschreibung bzw. (falls nicht ausgeschrieben) direkt vor Ort unter Vorlage des Taucherpasses an. Den Sicherheitsanweisungen der zuständigen Leiter/innen ist Folge zu leisten.
Verstöße
Bei Verstößen gegen den Gestattungsvertrag/die Nutzungsbedingungen kann vom Vorstand des zuständigen Landesverbandes gegen Einzelpersonen nach Anhörung ein Tauchverbot ausgesprochen werden. In diesem Fall erhält der Mitgliedsverein eine Durchschrift, mit der Maßgabe auf ein vertragsgerechtes Verhalten der betroffenen Person(en) hinzuwirken. Die Sanktionsmöglichkeiten seitens der Harzwasserwerke gem. § 10 Gestattungsvertrag bleiben hiervon unberührt.
Nichtzugehörige Tauchsportler
Tauchsportlern, die nicht dem TLN e.V. angehören, ist auch als Gästen von Mitgliedsvereinen das Tauchen in der Okertalsperre aus vertragsrechtlichen Gründen nicht gestattet.
Diese Nutzungsbedingungen Iösen die Nutzungsbedingungen vom 17.12.1983
mit Wirkung zum 01.01.1995 ab.
Salzgitter, den 07.11.1994
Volkmar Lehnen, Präsident des TLN e.V.,Horst Wildner, Präsident des LTVB
e.V. |