„Zeitlich befristete Regelungen zur VDST Tauchausbildung während der Corona Pandemie“ erneut angepasst!

Die VDST BAL hat folgenden Beitrag veröffentlicht:
 
„[…]
 
aufgrund aktueller Fragestellungen zu den TL-Praxisprüfungen 2021 sowie zu der Durchführung von TL-Cross-Over haben wir das Dokument  „Zeitlich befristete Regelungen zur VDST Tauchausbildung während der Corona Pandemie“  erneut angepasst – siehe Anhang.
 
Unter Pkt. 10 des o.g. Dokuments sind nunmehr folgende beiden Anstriche ergänzt worden:
  • Liegen aufgrund von in 2020 oder 2021 ausgefallen Veranstaltungen zur TL-Praxisprüfung aktuell nicht alle Voraussetzungen für die jeweilige TL-Stufe
    vor, so besteht trotzdem die Möglichkeit an der TL-Praxisprüfung teilzunehmen.
    Fehlende Voraussetzungen sind sobald als möglich
    nachzureichen.
    Für die Kontrolle, Lizenzerteilung und Ausgabe ist der Leiter
    der jeweiligen TL-Praxisprüfung verantwortlich.
  • TL-Cross Over-Ausbildungen dürfen aktuell auch als 1:1-Ausbildung (ein Ausbilder : ein Cross Over Kandidat) durchgeführt werden.
    Die Regelungen
    zur Anmeldung und Lizenzerteilung bleiben unverändert.
Im ersten Anstrich zu den VDST-TL-Praxisprüfungen folgen wir dem Grundsatz, dass Fristen außer Kraft gesetzt werden können, Inhalte bestehen bleiben. 
Wir wollen damit allen unseren TL-Kandidaten ermöglichen, ihre Prüfungen in dieser besonderen Zeit auch möglichst zeitnah abzulegen, ohne auf Inhalte in ihrer Ausbildung verzichten zu müssen. Klares Ziel bleibt dabei auch in der Pandemie: Keine Tauchlehrer „zweiter Klasse“!
 
Das aktualisierte Dokument findet ihr im Anhang sowie in den nächsten Tagen auf der Homepage des VDST bzw. im eLearning.
 
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