Verbesserungen im Jahressteuergesetz 2021 für ehrenamtlich Tätige und Vereine

Folgender Ausschnitt stammt aus einer Mail des DOSB u.a. an den VDST. Da hier sämtliche Vereine aber insbesondere auch die ehrenamtlich Tätigen betroffen sind, wollen wir Euch den Teil nicht vorenthalten:

„[..]Kurz vor dem Jahreswechsel wurden einige zentrale Forderungen des organisierten Sports im Kontext mit dem ehrenamtlichen Engagement in den letzten Sitzungstagen im Deutschen Bundestag und im Bundesrat erfüllt.  

Jahressteuergesetz

Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2020 am 16. Dezember und der Ratifizierung durch die Länderkammer am 18. Dezember konnten endlich wichtige Verbesserungen in den Bereichen Ehrenamt und Gemeinnützigkeit erzielt werden. Wie in der Mitgliederversammlung bereits angekündigt, wurden mit der Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 3.000 € und der Ehrenamtspauschale auf 840 € zum 1. Januar 2021 längst überfällige Schritte zur höheren Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements erreicht. Möglicherweise noch bedeutsamer ist die erfolgte Erhöhung der Freigrenze für gemeinnützige Vereine bei Einnahmen aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit auf 45.000 €. Für kleine Vereine mit Einnahmen von weniger als 45.000 € entfällt zudem die Pflicht der zeitnahen Verwendung der Einnahmen. Dadurch haben Vereine die Möglichkeit, eine solidere Vermögenslage, z.B. für Krisenzeiten, zu schaffen. Des Weiteren wird ein flexiblerer Umgang mit Einnahmen ermöglicht, indem Spenden nun bis zu 300 € per Kontoauszug bestätigt werden können. […]“