VDST Online Brevetierung für VDST DTSA durch VDST Tauchlehrer

Endlich ist es soweit. Wir können jetzt endlich die VDST DTSA Brevets online brevetieren.

Dazu hat der VDST allen aktiv gemeldeten Tauchausbildern einen entsprechen Link per Email geschickt.
Sollte jemand von euch keine Email zu diesem Thema bekommen haben, meldet euch einfach über den Link beim VDST.
https://www.vdst.de/engagieren/bring-dich-ein/online-brevetierung/

VDST-Symposium 2020

Die Aussschreibung zum VDST-Symposium 2020 ( ehemals BAT) ist online und Anmeldungen sind sowohl für das Symposium als auch die Abendveranstaltung möglich.

Anmeldeschluss ist der 24.07.2020 – first come, first serve…

Hier gehts zum VDST-Symposium:

„https://www.vdst.de/veranstaltungen/vdst-symposium-2020/“

Das Programm findet ihr hier:

„https://www.vdst.de/download/vdst-symposium-programm/“

Und hier der Link zur Abendveranstaltung:

„https://www.vdst.de/veranstaltungen/abendveranstaltung-zum-vdst-symposium-2020/“

CoVid und Tauchen

Folgende Informationen zum Thema CoVid und Tauchen

Die Informationen hat uns gerade Dr. Konrad Meyne, stv. Bundesverbandsarzt / Hotline-Arzt und VDST-TL 2 zur Verfügung gestellt.

Sie stammen vorrangig aus dem Fachbereich Tauchmedizin des VDST und geben Anhaltspunkte zur derzeitigen „Lage“ und den Auswirkungen auf unseren Tauchsport.
Im nächsten Sporttaucher sind einige wesentliche Statements veröffentlicht.

Die Infos von Konrad:

Unsere Ausbildungsaktivitäten im FB Medizin sind im Moment = 0. Insbesondere die HLW ist derzeit nicht durchführbar.
Viele Veranstaltungen sind abgesagt, so auch unser jährliches VDST-Ärztetreffen, das im April in Goslar stattfinden sollte.

Zu den medizinisch bedeutsamen und für Euch als VDST-MedizinAusbilder relevanten Fragen folgende Infos:

Die EUSB hat sich sehr deutlich gegen die Ausübung des Tauchsports ausgesprochen, zB wegen der Gefahr der Ansteckung bei Wechselatmung (unter Wasser) und der Kontaktnähe. Das halte ich für überzogen. Weil: unter Wasser ist bei Wechselatmung keine erhöhte Infektionsgefährdung (sonst bräuchten wir uns nicht die Hände zu waschen), bei Ausbildung (HLW) ist es ganz klar im Moment anders zu beachten.  Das weitere Argument des EUSB ist die mögliche Inanspruchnahme medizinischer Maßnahmen bei einem evnetuellen Tauchunfall, zB Druckkammerbehandlung, Rettungsdienst, Intensivstation. Unter einer solchen überschießenden rechtlichen „Absicherung“ dürften wir das Haus nicht mehr verlassen um Fahrrad zu fahren oder zu Fuß zur Arbeit zu gehen, denn das Risiko dabei einen Unfall zu erleiden ist statistisch deutlich höher. Die EUSB-Info leite ich Euch gesondert weiter. Bitte beachtet auch die vom TLN weitergeleiteten Infos des LSB und des DOSB.

Hinsichtlich der Tauchsportärztlichen Untersuchung habe ich folgende Empfehlungen im Fachbereich abgegeben:

  1. Erstuntersuchungen von Tauchkandidaten derzeit nein, weil die erforderlichen Funktionsuntersuchungen EKG, Belastungs-EKG und Lungenfunktion nicht durchgeführt werden sollen, einerseits zum Schutz des Praxispersonals, andererseits kann eine noch asymptomatische Infektion nicht ausgeschlossen werden und dann ist eine Belastung kontraindiziert. 

2. Nachuntersuchung zur Verlängerung: wenn möglich verschieben. Ansonsten
– Verlängerung der zuvor ausgestellten TT-Bescheinigung für zB 3 Monate und nachgeholte TSÄU wie erforderlich,
– nur Befragung und eingeschränkte körperliche Untersuchung, eingeschränkte TTU für 3 Monate und Nachholen von EKG, Belastungs-EKG und Lungenfunkion in 3 Monaten.

Am besten: Taucherarzt anrufen und Absprache über das Vorgehen entsprechend seinen Vorgaben.

Soweit einige Infos für Euch aus dem FB Tauchmedizin.

Ich stehe Euch selbstverständlich für Fragen zur Verfügung und hoffe, dass
– wir alle gesund bleiben,
– bald wieder tauchen können und
– bald unsere Ausbildung wieder in gewohnter Weise fortsetzen können.

In diesem Sinne wünsche ich Euch und Euren Familien, dass Ihr gesund bleibt, mit den gebotenen Massnahmen Euch wohlfühlt und

Frohe Ostern!

Mit tauchsportlichen Grüßen

Konrad

Dr. med. Konrad Meyne

Praxis für Gefäßmedizin
stv. Bundesverbandsarzt / Hotline-Arzt
VDST-TL 2
Fleischscharren 4
38640 Goslar

Tel. 05321 317181

Statement des EUBS:

TLN-Info – hier: DOSB-Rechtssache für Vereine wg Corona

Den folgenden Text sowie die beigefügte Information des DOSB übersende ich euch zur Kenntnis und ggfs. weiteren Veranlassung:

Die Auswirkungen des Corona-Virus haben alle Bereiche des öffentlichen und des Privatlebens ergriffen und haben auch rechtlich erhebliche Auswirkungen. Dies haben auch Vereine und Verbände gemerkt, als der Betrieb von heute auf morgen fast auf null heruntergefahren werden musste. Die Folge waren rechtliche Fragen und Probleme in allen Bereichen, wie dies auch in der Privatwirtschaft der Fall ist. Viele Fragen konnten z.B. anhand der Satzung nicht gelöst werden. Der Bundestag hat daher in einem Eilverfahren am 25. März 2020 diverse Änderungen im Vereinsrecht beschlossen, die im Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-Insolvenz- und Strafverfahrensrecht zusammengefasst sind (Bundestag-Drucksache 19/18110 v. 24.3.2020). Mit Zustimmung des Bundesrates am 27. März und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am selben Tag ist das Gesetz am 28. März 2020 in Kraft getreten. Mit dieser Sonderausgabe des Rechtstelegramms für die Vereins- und Verbandsarbeit wollen wir Sie ausführlich darüber informieren, was der Vorstand wissen muss und welcher Handlungsbedarf im Verein und Verband besteht.


Bitte beachten Sie, dass zum Zeitpunkt der in der letzten Woche versendeten regulären Ausgabe des Rechtstelegramms (Nr. 39) dieses Gesetz noch nicht vorlag. Maßgeblich sind somit die Informationen in dieser Sonderausgabe (Nr. 39a).

Ihr Rechtstelegramm-Team!
Stefan Wagner und Toni Niewerth

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i.A.
Lisa Reich

FÜHRUNGS-AKADEMIE
Deutscher Olympischer Sportbund e.V.
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